Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Yourenti UG
§ 1 Allgemeines
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Yourenti UG, Eduard-Rüber-Straße 7, 83022 Rosenheim („Anbieter“) und seinen Vertragspartnern.
(2) Die AGB sind ausschließlich verwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB).
(3) Die AGB gelten auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(4) Diese AGB regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Anbieter und dem Vertragspartner abschließend, sie können aber durch weitere AGB und/oder individualvertragliche Regelungen ersetzt bzw. ergänzt werden. Insbesondere werden von Anbieter allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht akzeptiert und damit auch nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen AGB abweichende oder ergänzende Vorschriften enthalten oder gesondert zurückgewiesen wurden.
§ 2 Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung
(1) Alle Angebote des Anbieters sind unverbindlich.
(2) Mit Ausnahme von der Erbringung von angeforderten Dienstleistungen innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung und/oder eines Rahmenvertrags sind verbindliche Vereinbarungen nur nach schriftlicher oder textlicher Bestätigung durch den Anbieter wirksam, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt die webbasierte Software „Yourenti“ zur Verwaltung von Fahrzeugvermietungen über das Internet bereit.
(2) Der Zugriff erfolgt per Webbrowser. Eine lokale Installation ist nicht erforderlich.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Vertragspartner erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software „Yourenti“ für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl an Benutzern beschränkt. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
§ 5 Leistungen und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software am Übergabepunkt (Routerausgang Rechenzentrum). Die Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers.
(2) Die Software wird laufend aktualisiert. Updates erfolgen ohne vorherige Ankündigung.
(3) Der Anbieter sichert eine Verfügbarkeit der Software gemäß SLA (Service Level Agreement) zu.
§ 6 Fristen
(1) Angaben über Diensterbringungs-, Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit diese nicht von Anbieter verbindlich zugesagt wurden. Bei telefonischen Vertragsschlüssen sind Zusagen über Lieferungen, Fristen und Termine nur dann verbindlich, wenn sie nicht bis zum nächsten Werktag binnen 24 Stunden mindestens in Textform widerrufen werden.
(2) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt (Force Majeure) vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
(3) Höhere Gewalt meint ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte einschließlich Pandemien oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist (insb. Streiks, Unwetter, Kriege, Demonstrationen, Pandemien/Epidemien, behördliche Maßnahmen, Materialknappheit, sonstige Ausfälle von technischen Anlagen, auch bei Dritten, Logistikstörungen etc.).
(4) Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn eine Leistungserbringung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt länger als sechs Monate ausbleibt und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
§ 7 Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis. Der Anbieter erhebt eine monatliche Nutzungsgebühr sowie eine einmalige Einrichtungsgebühr, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Nutzungsgebühr ist halbjährlich oder jährlich im Voraus zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder per Rechnung mit Zahlungsziel von 14 Tagen.
(3) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich einzustellen, sofern die Verzögerung mehr als 14 Tage beträgt und eine Mahnung erfolgt ist.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet dieser Fälle (Abs. (1)) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden und/oder indirekte Schäden des Vertragspartners.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.
(5) Soweit die Haftung von Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Anbieter.
§ 9 Vertragsänderungen
(1) Beabsichtigt der Anbieter Änderungen dieser AGB oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen, wird der Änderungsvorschlag dem Vertragspartner vorher in Text- oder Schriftform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner diesen nicht mindestens in Textform innerhalb einer angemessenen Frist, längstens jedoch von vier Wochen, widerspricht.
(2) Widerspricht der Vertragspartner dem Änderungsverlangen, so gilt dieses als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Anbieter erhält in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen.
§ 10 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner, sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Anbieter und dem Vertragspartner, ist, soweit rechtlich zulässig, Rosenheim.
(3) Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des individuellen Vertrags mit einem Vertragspartner ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine Lücke enthalten sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich möglich – den wirtschaftlichen Zweck erreicht, den die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung oder – bei einer Lücke – mit dem Vertrag insgesamt verfolgt haben.
